Die Bayerische Ehrenamtskarte

Bayerische Ehrenamtskarte

Der Landkreis Hof schließt sich mit der Einführung der „Ehrenamtskarte Bayern“ einem modernen Instrument der öffentlichen Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements an.

Bürgerinnen und Bürger, die sich vorbildlich und uneigennützig für die Gesellschaft und das Gemeinwohl einbringen, erhalten damit eine öffentliche Wertschätzung, verbunden mit Vergünstigungen in Einrichtungen des Freistaates Bayern und vieler Kommunen (z.B. Museen, Schlösser, Bayerische Seenschifffahrt, Schwimmbäder, öffentlicher Nahverkehr) und der privaten Wirtschaft (z. B. Rabatte, Freikarten). Die Ehrenamtskarte wird auch von großen Unternehmen wie z. B. BMW, Audi, dem LEGO Land und den Flughäfen Nürnberg und München unterstützt.

Wie können Sie die Karte erhalten?

Der Ehrenamtliche selbst oder der Verein, Verband, die Organisation oder Gemeinde kann einen Antrag beim Landratsamt Hof stellen. Darin muss das ehrenamtliche Engagement bestätigt werden.  

Wenn Sie Fragen zur Ehrenamtskarte haben stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Auskunft und Hilfe zur Verfügung.

Die Karte gilt ab Ausgabe 3 Jahre und kann nach Ablauf der Gültigkeit mit einem  Folgeantrag  erneuert werden.

Wo können Sie die Karte vorlegen?

Die Karte gilt in ganz Bayern und kann bei den teilnehmenden Partnern (Akzeptanzstellen) vorgelegt werden.

Wer kann die Karte erhalten?

Ehrenamtskarte:

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Wohnsitz im Landkreis
  • Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
  • Inhaber einer Juleica
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.

 

Ehrenamtskarte in Gold:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben und Ehrenamtliche, die bereits länger als 25 Jahre im Ehrenamt tätig sind, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.